I. Anmeldung zu Seminaren und Workshops

Die Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren und Workshops erfolgt entweder schriftlich, elektronisch per E-Mail oder direkt mittels Onlineanmeldeformular. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens und in weiterer Folge des Zahlungseinganges auf dem Konto des Veranstalters berücksichtigt. Mit Zugang der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter beim Teilnehmer, üblicherweise per E-Mail, kommt der Vertrag zustande.

 

II. Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Veranstaltung spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen, sofern bei der Detailbeschreibung der Veranstaltung nicht eine andere Zahlungsmethode angeboten wird.

 

III. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug berechnet der Veranstalter Mahn- und Inkassospesen sowie Verzugszinsen ab Leistungsdatum in Höhe von 8% über Basiszinssatz laut Zinsregelung vom 1.August 2002. Der Ersatz dieser Spesen gilt als vereinbart.

 

IV. Rücktritt / Stornierung

Der Teilnehmer kann grundsätzlich bis 21 Tage vor Workshop- / Seminarbeginn ohne Nennung von Gründen von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Entgelte für Seminare oder Workshops werden in diesem Fall im vollen Umfang zurückerstattet. Geht eine Rücktrittserklärung nach o.g. Frist ein, erhebt der Veranstalter eine Rücktrittsgebühr gemäß nachfolgender Aufstellung:

bis 7 Tage vor Beginn 50% der Seminar- bzw. Workshopbetrag

bis 3 Tage vor Beginn 80% der Seminar- bzw. Workshopbetrag

ab 2 Tagen vor Beginn 100% der Seminar- bzw. Workshopbetrag

Erscheint der Teilnehmer nicht am Veranstaltungstag, bzw. geht keine schriftliche Rücktrittserklärung fristgerecht laut obiger Aufstellung ein so ist der gesamte Seminar- bzw. Workshopbetrag zu entrichten.

 

V. Absage von Seminaren oder Workshops

Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei ungenügender Beteiligung oder Erkrankung von Vortragenden und Trainern – Workshops oder Seminare abzusagen oder zu verschieben. Die Teilnehmer werden hiervon schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt. Bereits bezahlte Entgelte werden im vollen Umfang bei Absage rückerstattet. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.

 

VI. Wechsel der Vortragenden oder Models

Soweit der Charakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigt der Wechsel von Vortragenden, Modellen oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts.

 

VII. Haftung

Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Alle Geräte und Einrichtungsgegenstände des Veranstalters sind von den Seminar– und Workshopteilnehmern pfleglich zu behandeln. Für Schäden die durch den Seminarteilnehmer verursacht werden hat dieser in vollem Umfang aufzukommen.

 

VIII. Urheberrecht, Nutzungsrechte

Sämtliche Seminarunterlagen sind das geistige Eigentum des Veranstalters, des Vortragenden oder des jeweiligen Urhebers und dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers, weder komplett noch auszugsweise für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Eine private Verwendung, z.B. als Nachschlagewerk, ist jedoch zulässig.

 

IX. Veröffentlichung von Aufnahmen aus den Akt-, Portrait– und People–Workshops

Die bei den Seminaren bzw. Workshops entstandenen Aufnahmen dürfen von den Teilnehmern für private nicht kommerzielle Zwecke genutzt werden. Diese Verwendung beinhaltet im Speziellen: die Verwendung auf der eigenen Homepage des Fotografen, künstlerische Ausstellungen, Teilnahme an Fotowettbewerben, die Veröffentlichung auf Fotoseiten im Internet sowie die Eigenwerbung des Fotografen bzw. Teilnehmers. Voraussetzung dafür ist, dass zwischen Teilnehmer und Model ein Modelvertrag abgeschlossen wird.

 

X. Ausschluss eines Teilnehmers von einem Seminar bzw. Workshop

Der jeweilige Vortragende hat das Recht, Teilnehmer die wiederholt und trotz Abmahnung den Seminarbetrieb oder andere Teilnehmer durch ihr Verhalten stören vom Seminar bzw. Workshop auszuschließen. In diesem Fall wird der Seminarbeitrag anteilsmäßig rückerstattet.

 

XI. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Wien.